Bedingungen und Konditionen





FÜR DIE LIEFERUNG VON WAREN UND DIENSTLEISTUNGEN
Dieses Dokument enthält die Bedingungen, zu denen die Lieferungen von BMEL an den Kunden erbracht werden.
1. AUSLEGUNG
1.1Begriffsbestimmungen
In diesen Bedingungen gelten die folgenden Definitionen:
Geschäftstag:ein Tag (außer einem Samstag, Sonntag oder Feiertag), an dem die Banken in London für den Geschäftsverkehr geöffnet sind.
Vertrag:der Vertrag zwischen den Parteien über die Lieferung von Liefergegenständen in Übereinstimmung mit diesen Bedingungen.
Kunde:die Person oder Firma, die die Liefergegenstände von BMEL erwirbt.
Liefergegenstände:die Produkte und die Dienstleistungen.
Lieferort:die Adresse/der Ort für die Lieferung oder Abholung der Produkte, wie in der Bestellung angegeben oder wie anderweitig zwischen den Parteien vereinbart.
Höhere Gewalt:hat die in Klausel 13.1.1 angegebene Bedeutung.
Geistige Eigentumsrechte:alle Patente, Rechte an Erfindungen, Gebrauchsmuster, Urheberrechte und verwandte Rechte, Marken, Dienstleistungsmarken, Handels-, Geschäfts- und Domänennamen, Rechte an Handelsaufmachungen oder Aufmachungen, Rechte am Geschäftswert oder an der Weitergabe von Rechten, Rechte an unlauterem Wettbewerb, Rechte an Designs, Rechte an Computersoftware, Datenbankrechte, Topographierechte, Urheberpersönlichkeitsrechte, Rechte an vertraulichen Informationen (einschließlich Know-how und Geschäftsgeheimnisse) und alle anderen Rechte an geistigem Eigentum, jeweils unabhängig davon, ob sie eingetragen sind oder nicht, und einschließlich aller Anträge auf und Verlängerungen oder Erweiterungen solcher Rechte sowie aller ähnlichen oder gleichwertigen Rechte oder Schutzformen in jedem Teil der Welt.
BMEL:Bunting Magnetics Europe Limited, eingetragen in England und Wales unter der Firmennummer 00790396, mit eingetragenem Sitz in Northbridge Road, Berkhamsted, Hertfordshire HP4 1EH, mit der E-Mail-Adresse sales@buntingmagnetics.com und der Umsatzsteuernummer GB727558992.
Bestellung:die Bestellung des Kunden für die Lieferung von Liefergegenständen, wie sie im Bestellformular des Kunden aufgeführt ist.
Produkte:die Produkte (oder ein Teil davon), die in der Bestellung aufgeführt sind.
Dienstleistungen:die Dienstleistungen (oder ein Teil davon), die in der Bestellung aufgeführt sind oder wie anderweitig zwischen den Parteien schriftlich vereinbart.
Bedingungen:diese Bedingungen in ihrer jeweils gültigen Fassung gemäß Klausel 13.9.
Website:Die Websites von BMEL befinden sich unter www.buntingmagnetics.com, www.magnetapplications.com und www.e-magnetsuk.com.
1.2Aufbau
In diesen Bedingungen gelten die folgenden Regeln:
1.2.1 eine Person umfasst eine natürliche Person, eine juristische Person oder eine nicht eingetragene Körperschaft (mit oder ohne eigene Rechtspersönlichkeit);
1.2.2 eine Bezugnahme auf eine Partei bedeutet BMEL bzw. den Kunden und schließt deren persönliche Vertreter, Rechtsnachfolger oder zulässige Abtretungsempfänger ein;"Parteien" ist entsprechend auszulegen;
1.2.3 ein Verweis auf eine Klausel bezieht sich auf die entsprechende Klausel der Bedingungen;
1.2.4 die Überschriften der Klauseln dienen nur der Übersichtlichkeit und haben keinen Einfluss auf den Aufbau oder die Auslegung der Bedingungen;
1.2.5 sofern der Kontext nichts anderes erfordert, schließen Wörter im Singular den Plural ein und umgekehrt;
1.2.6 sofern der Kontext nichts anderes erfordert, schließt eine Bezugnahme auf ein Geschlecht die Bezugnahme auf die anderen Geschlechter ein;
1.2.7 ein Verweis auf ein Gesetz oder eine Rechtsvorschrift ist ein Verweis auf ein solches Gesetz oder eine solche Rechtsvorschrift in der geänderten oder wieder in Kraft gesetzten Fassung. Ein Verweis auf ein Gesetz oder eine Rechtsvorschrift schließt alle untergeordneten Rechtsvorschriften ein, die auf der Grundlage dieses Gesetzes oder dieser Rechtsvorschrift in ihrer geänderten oder wieder in Kraft gesetzten Fassung erlassen wurden;
1.2.8 jeder Satz, der durch die Begriffe "einschließlich" oder "einschließen" oder einen ähnlichen Ausdruck eingeleitet wird, ist als Veranschaulichung zu verstehen und schränkt den Sinn der diesen Begriffen vorausgehenden Worte nicht ein; und
1.2.9 ein Verweis auf schriftlich oder schriftlich schließt Faxe und E-Mails ein.
2. GRUNDLAGE DES VERTRAGS
2.1 Die Bestellung stellt ein Angebot des Kunden dar, die Liefergegenstände gemäß diesen Bedingungen zu erwerben.
2.2 Die Bestellung gilt erst dann als angenommen, wenn BMEL die Bestellung schriftlich annimmt, wobei der Vertrag zu diesem Zeitpunkt zustande kommt.
2.3 Ungeachtet der Klausel 2.2 erhält der Kunde, wenn er über die Website eine Bestellung für Produkte aufgibt, eine E-Mail von BMEL, in der bestätigt wird, dass die Bestellung eingegangen ist. Der Kunde nimmt zur Kenntnis und akzeptiert, dass diese E-Mail nicht bedeutet, dass die Bestellung angenommen wurde. Die Bestellung gilt als angenommen, wenn BMEL die Bestellung schriftlich durch eine Versandbestätigung über den Versand der Produkte annimmt.
2.4 Die von BMEL herausgegebenen Muster, Zeichnungen, Beschreibungen oder Werbematerialien sowie die in den Katalogen oder Broschüren von BMEL oder auf der Website enthaltenen Abbildungen oder Beschreibungen der Liefergegenstände, einschließlich der Gewichte und Abmessungen der Produkte, werden ausschließlich zu dem Zweck herausgegeben oder veröffentlicht, eine ungefähre Vorstellung von den darin beschriebenen Leistungen und/oder Produkten zu vermitteln, und sind freibleibend. Sie sind nicht Bestandteil des Vertrages und haben keine vertragliche Wirkung.
2.5 Diese Bedingungen gelten für den Vertrag unter Ausschluss aller anderen Bedingungen, die der Kunde aufzuerlegen oder einzubeziehen versucht, oder die durch Handel, Gewohnheit, Praxis oder Geschäftsverlauf impliziert sind.
2.6 Ein von BMEL abgegebenes Angebot stellt kein Angebot dar und ist, sofern nicht anders angegeben, nur für einen Zeitraum von 20 Werktagen ab Ausstellungsdatum gültig.
2.7 BMEL behält sich das Recht vor, Änderungen an der Beschreibung oder Spezifikation des Liefergegenstandes vorzunehmen, die:
2.7.1 notwendig sind, um geltende gesetzliche oder behördliche Anforderungen zu erfüllen; oder
2.7.2 keine wesentlichen Auswirkungen auf die Art oder Qualität der Liefergegenstände haben.
3. LIEFERUNG UND LEISTUNG
3.1 Vorbehaltlich der Bestimmungen in Ziffer 3.2 liefert BMEL die Produkte an den Lieferort, sobald BMEL dem Kunden mitteilt, dass die Produkte bereit sind. Die Lieferung der Produkte ist mit dem Eintreffen der Produkte am Lieferort abgeschlossen.
3.2 Ungeachtet der Klausel 3.1 ist der Kunde verpflichtet, die Produkte innerhalb von 3 Werktagen nach der Mitteilung von BMEL, dass die Produkte bereitstehen, am Lieferort abzuholen, sofern dies zuvor zwischen den Parteien schriftlich vereinbart wurde. Die Lieferung der Produkte ist mit dem Abschluss des Verladens der Produkte am Lieferort abgeschlossen.
3.3 Alle für die Lieferung der Produkte oder die Erbringung von Dienstleistungen angegebenen Termine sind nur annähernd und die Zeit ist für diese Lieferung oder Leistung nicht entscheidend. BMEL haftet nicht für Liefer-/Leistungsverzögerungen oder das Versäumnis, die Produkte zu liefern/zu erbringen, wenn diese Verzögerung oder dieses Versäumnis durch ein Ereignis höherer Gewalt verursacht wurde.
3.4 Wenn BMEL die Lieferung/Leistung verzögert oder nicht erbringt, weil der Kunde es versäumt hat
3.4.1 BMEL einen ausreichenden Zugang zum Lieferort zu verschaffen;
3.4.2 BMEL ausreichende Mittel und/oder Zugang zu seinen Räumlichkeiten zur Verfügung stellt, um die Leistungen zu erbringen;
3.4.3 BMEL ausreichende Liefer-/Leistungsanweisungen zu erteilen;
3.4.4 die Produkte abzuholen oder in Empfang zu nehmen; oder
3.4.5 eine seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen,
dann:
3.4.5(a) BMEL haftet gegenüber dem Kunden weder aus Vertrag, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), Verletzung gesetzlicher Pflichten oder anderweitig für Verluste, die der Kunde im Zusammenhang mit einer solchen verspäteten oder unterbliebenen Lieferung oder Leistung erleidet;
3.4.5(b) Die Lieferung der Produkte gilt um 9.00 Uhr am nächsten Werktag nach dem Zustellungsversuch von BMEL oder, wenn der Kunde die Produkte abholen soll, um 9.00 Uhr am nächsten Werktag nach dem letzten Abholtag gemäß Klausel 3.2 als abgeschlossen;
3.4.5(c) BMEL ist berechtigt, ohne Einschränkung seiner sonstigen Rechte oder Rechtsmittel aus diesem Vertrag, die Lieferung/Leistung der Produkte auszusetzen, bis der Kunde seinen Verzug behoben hat;
3.4.5(d) der Kunde BMEL in vollem Umfang für alle Verluste entschädigt und schadlos hält, einschließlich der Kosten für zusätzliche Lagerung (einschließlich Versicherungskosten), Lieferung/Leistung (einschließlich der Kosten für die Neuanordnung der Lieferung/Leistung) und Transportkosten, etwaige Kosten für den Weiterverkauf oder die Entsorgung gemäß Klausel 3.5 sowie alle anderen Kosten, die BMEL im Zusammenhang mit der verspäteten oder fehlgeschlagenen Lieferung/Leistung entstehen oder entstanden sind.
3.5 Hat der Kunde die Produkte nach Ablauf von 10 Werktagen nach der Mitteilung von BMEL über die Lieferbereitschaft nicht abgeholt oder entgegengenommen, ist BMEL berechtigt, die Produkte weiterzuverkaufen oder anderweitig darüber zu verfügen.
3.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, die Produkte zurückzuweisen, wenn BMEL bis zu 5 Prozent mehr oder weniger als die bestellte Anzahl von Produkten liefert.
3.7 BMEL kann die Produkte in Teillieferungen liefern, die gesondert in Rechnung gestellt und bezahlt werden müssen. Jede Teillieferung stellt einen separaten Vertrag dar. Ein Lieferverzug oder ein Mangel an einer Teillieferung berechtigt den Kunden nicht zur Stornierung einer anderen Teillieferung.
4. GEWÄHRLEISTUNGSFRIST
4.1 BMEL garantiert, dass die Produkte bei Lieferung und für einen Zeitraum von 1 Jahr ab dem Lieferdatum ("Garantiezeit") frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sind.
4.2 Vorbehaltlich der Klausel 4.4, wenn:
4.2.1 der Kunde während der Gewährleistungsfrist unverzüglich nach der Entdeckung, dass einige oder alle Produkte nicht der in Klausel 4.1 genannten Gewährleistung entsprechen, eine schriftliche Mitteilung macht;
4.2.2 BMEL wird eine angemessene Gelegenheit gegeben, diese Produkte zu prüfen; und
4.2.3 der Kunde diese Produkte auf seine Kosten an den Geschäftssitz von BMEL zurücksendet,
BMEL wird nach eigenem Ermessen die mangelhaften Produkte reparieren oder ersetzen oder den Preis der mangelhaften Produkte in voller Höhe erstatten.
4.3 Ungeachtet der Klausel 4.2 gilt, dass ein Kunde, der ein Verbraucher ist, Produkte über die Website bestellt hat und:
4.3.1 der Kunde während der Gewährleistungsfrist unverzüglich nach der Entdeckung schriftlich mitteilt, dass einige oder alle Produkte nicht der in Klausel 4.1 genannten Gewährleistung entsprechen;
4.3.2 BMEL wird eine angemessene Gelegenheit gegeben, diese Produkte zu prüfen; und
4.3.3 der Kunde diese Produkte auf seine Kosten an den Geschäftssitz von BMEL zurücksendet,
4.3.3 der Kunde die Produkte auf eigene Kosten an den Geschäftssitz von BMEL zurücksendet, erstattet BMEL den vollen Kaufpreis für die mangelhaften Produkte, einschließlich der Kosten für die Lieferung der Produkte an den Kunden und der Kosten, die dem Kunden durch die Rücksendung der Produkte an BMEL entstanden sind.
4.4 BMEL haftet nicht für die Nichteinhaltung der in Ziffer 4.1 genannten Garantie durch die Produkte, wenn:
4.4.1 der Kunde die Produkte nach der Mitteilung gemäß Klausel 4.2.1 weiter verwendet;
4.4.2 der Mangel darauf zurückzuführen ist, dass der Kunde die mündlichen oder schriftlichen Anweisungen von BMEL bezüglich der Lagerung, Installation, Inbetriebnahme, Verwendung oder Wartung der Produkte oder (falls es keine gibt) die gute fachliche Praxis nicht befolgt hat;
4.4.3 der Mangel darauf zurückzuführen ist, dass BMEL eine vom Kunden gelieferte Zeichnung, Konstruktion oder Produktspezifikation befolgt hat;
4.4.4 der Kunde die Produkte ohne die schriftliche Zustimmung von BMEL verändert oder repariert;
4.4.5 der Mangel durch normalen Verschleiß, vorsätzliche Beschädigung, Fahrlässigkeit oder anormale Arbeitsbedingungen entstanden ist;
4.4.6 die Produkte aufgrund von Änderungen, die vorgenommen wurden, um sicherzustellen, dass sie den geltenden gesetzlichen oder behördlichen Normen entsprechen, von ihrer Beschreibung oder einer Spezifikation abweichen.
4.5 Mit Ausnahme der in dieser Klausel 4 genannten Fälle haftet BMEL gegenüber dem Kunden nicht für die Nichteinhaltung der in Klausel 4.1 genannten Garantie durch die Produkte.
4.6 Die Bestimmungen dieser Bedingungen gelten für alle von BMEL gemäß Klausel 4.2 gelieferten reparierten Produkte oder Ersatzprodukte.
5. VERBRAUCHERRECHTE
5.1 Wenn der Kunde als Verbraucher über die Website eine Bestellung für Produkte aufgegeben hat und BMEL diese Bestellung angenommen hat, kann der Kunde den Vertrag kündigen, indem er
5.1.1 BMEL innerhalb von 7 Werktagen ab dem Tag nach der Lieferung schriftlich über den Rücktritt informiert; und
5.1.2 die Produkte unverzüglich an BMEL zurücksenden, und zwar in demselben Zustand, in dem sie empfangen wurden, und auf Kosten und Gefahr des Kunden.
5.2 Ungeachtet der Klausel 5.1 hat der Kunde kein Recht, einen Vertrag über die Lieferung von Produkten zu stornieren, die nach den Spezifikationen des Kunden angefertigt wurden oder eindeutig personalisiert sind.
6. TITEL UND RISIKO
6.1 Das Risiko für die Produkte geht mit Abschluss der Lieferung auf den Kunden über.
6.2 Das Eigentum an den Produkten geht erst dann auf den Kunden über, wenn BMEL die vollständige Zahlung (in bar oder in verrechneten Geldern) für die Produkte erhalten hat.
6.3 Solange das Eigentum an den Produkten nicht auf den Kunden übergegangen ist, ist der Kunde verpflichtet:
6.3.1 die Produkte treuhänderisch als Verwahrer von BMEL zu verwahren;
6.3.2 die Produkte getrennt von allen anderen Waren, die sich im Besitz des Kunden befinden, zu lagern, so dass sie leicht als Eigentum von BMEL erkennbar bleiben;
6.3.3 keine Kennzeichnung oder Verpackung der Produkte zu entfernen, zu verunstalten oder unkenntlich zu machen;
6.3.4 die Produkte in einem zufriedenstellenden Zustand zu halten und sie im Namen von BMEL gegen alle Risiken zum vollen Preis ab dem Datum der Lieferung zu versichern;
6.3.5 BMEL unverzüglich zu benachrichtigen, wenn eines der in Ziffer 11.1.2 aufgeführten Ereignisse eintritt; und
6.3.6 BMEL die von BMEL von Zeit zu Zeit geforderten Informationen über die Produkte zu erteilen,
der Kunde darf die Produkte jedoch im Rahmen seiner normalen Geschäftstätigkeit weiterverkaufen oder verwenden.
6.4 Tritt eines der in Ziffer 11.1.2 genannten Ereignisse ein, bevor das Eigentum an den Produkten auf den Kunden übergeht, oder geht BMEL berechtigterweise davon aus, dass ein solches Ereignis bevorsteht, und benachrichtigt den Kunden entsprechend, so kann BMEL, sofern die Produkte nicht weiterverkauft oder unwiderruflich in ein anderes Produkt eingebaut wurden, und ohne Einschränkung anderer Rechte oder Rechtsmittel, die BMEL zustehen, jederzeit vom Kunden die Herausgabe der Produkte verlangen und, falls der Kunde dem nicht unverzüglich nachkommt, die Räumlichkeiten des Kunden oder eines Dritten, in denen die Produkte gelagert sind, betreten, um sie zurückzuholen.
7. VERPFLICHTUNGEN DES KUNDEN
7.1 Mit der Aufgabe einer Bestellung über die Website garantiert der Kunde, dass er rechtlich in der Lage ist, verbindliche Verträge abzuschließen und (falls es sich um eine natürliche Person handelt) mindestens 18 Jahre alt ist.
7.2 Der Kunde muss:
7.2.1 sicherstellen, dass die Bedingungen der Bestellung und alle Spezifikationen vollständig und korrekt sind;
7.2.2 mit BMEL in allen die Liefergegenstände betreffenden Angelegenheiten zusammenzuarbeiten;
7.2.3 dem BMEL, seinen Mitarbeitern, Beauftragten, Beratern und Unterauftragnehmern Zugang zu den Räumlichkeiten des Kunden, zu den Büroräumen und zu anderen Einrichtungen zu gewähren, die das BMEL zur Erbringung der Leistungen angemessenerweise benötigt, und
7.2.4 BMEL die Informationen und Materialien zur Verfügung zu stellen, die BMEL nach vernünftigem Ermessen zur Erbringung der Dienstleistungen benötigt, und sicherzustellen, dass diese Informationen in allen wesentlichen Punkten korrekt sind.
8. KOSTEN UND ZAHLUNG
8.1 Der Preis für die Leistungen ist der in der Bestellung angegebene Preis oder, wenn kein Preis angegeben ist, der in der von BMEL veröffentlichten Preisliste oder auf der Website angegebene Preis zum Zeitpunkt der Lieferung/Leistung oder der anderweitig von BMEL schriftlich bestätigte Preis.
8.2 Sofern zwischen den Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, versteht sich der Preis für die Liefergegenstände ausschließlich aller Kosten und Gebühren für Verpackung, Versicherung, Transport und Lieferung sowie der Mehrwertsteuer und sonstiger anwendbarer Steuern, die alle vom Kunden zu zahlen sind.
8.3 BMEL behält sich das Recht vor,:
8.3.1 den Preis des Liefergegenstandes durch Mitteilung an den Kunden jederzeit vor der Lieferung/Leistung zu erhöhen, um eine Erhöhung der Kosten der Produkte für BMEL widerzuspiegeln, die zurückzuführen ist auf:
8.3.1(a) Faktoren, die außerhalb der Kontrolle des BMEL liegen (einschließlich Wechselkursschwankungen, Erhöhungen von Steuern und Abgaben sowie Erhöhungen von Arbeits-, Material- und sonstigen Herstellungskosten);
8.3.1(b) eine vom Kunden gewünschte Änderung der Liefer-/Leistungstermine, der Mengen oder Arten der bestellten Liefergegenstände oder der Spezifikation der Liefergegenstände; oder
8.3.1(c) jede Verzögerung, die durch Anweisungen des Kunden in Bezug auf die Liefergegenstände oder durch das Versäumnis des Kunden, BMEL angemessene oder genaue Informationen oder Anweisungen in Bezug auf die Liefergegenstände zu geben, verursacht wird.
8.4 Sofern in der Bestellung nichts anderes festgelegt ist, stellt BMEL dem Kunden folgende Rechnungen:
8.4.1 in Bezug auf die Produkte bei Versand der Produkte; und
8.4.2 in Bezug auf die Dienstleistungen nach Abschluss der Erbringung der Dienstleistungen.
8.5 Der Kunde ist verpflichtet, jede von BMEL vorgelegte Rechnung innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum (es sei denn, die Parteien haben schriftlich eine andere Zahlungsfrist vereinbart) in der in der Rechnung angegebenen Währung zu begleichen; die Zahlungsfrist ist ein wesentlicher Bestandteil des Vertrages.
8.6 Ungeachtet der Klauseln 8.4 und 8.5,
8.6.1 Bei Bestellungen über die Website ist der Preis bei Übermittlung der Bestellung zu zahlen; und
8.6.2 behält sich BMEL das Recht vor, für jede Bestellung eine Vorauszahlung zu verlangen oder die Zahlungsfrist für jede Rechnung nach eigenem Ermessen zu verlängern.
8.7 Bei Teillieferungen behält sich BMEL das Recht vor, die Lieferung von Teillieferungen zurückzuhalten, wenn der Kunde frühere Rechnungen nicht bezahlt hat.
8.8 Ohne Einschränkung sonstiger Rechte oder Rechtsmittel von BMEL ist BMEL berechtigt, auf den überfälligen Betrag Verzugszinsen in Höhe des geltenden gesetzlichen Zinssatzes zu erheben, die täglich ab dem Fälligkeitsdatum bis zum Tag der tatsächlichen Zahlung des überfälligen Betrages anfallen, unabhängig davon, ob diese vor oder nach einem Urteil erfolgt, und die vierteljährlich aufgeschlagen werden, wenn der Kunde die vertraglich geschuldete Zahlung nicht leistet.
8.9 Der Kunde ist verpflichtet, alle nach dem Vertrag fälligen Beträge in voller Höhe ohne Abzug oder Einbehalt zu zahlen, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben, und der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber BMEL einen Kredit, eine Aufrechnung oder eine Gegenforderung geltend zu machen, um die Einbehaltung der Zahlung eines solchen Betrags ganz oder teilweise zu rechtfertigen. BMEL kann, ohne seine sonstigen Rechte oder Rechtsmittel einzuschränken, jeden Betrag, den der Kunde ihm schuldet, mit jedem von BMEL an den Kunden zu zahlenden Betrag verrechnen.
9. RECHTE AN GEISTIGEM EIGENTUM
9.1 Alle geistigen Eigentumsrechte an den Liefergegenständen oder aus oder in Verbindung mit den Liefergegenständen sind Eigentum von BMEL.
9.2 Der Kunde erkennt an, dass die Nutzung von Rechten an geistigem Eigentum Dritter an den Leistungen durch den Kunden davon abhängt, dass BMEL eine schriftliche Lizenz vom jeweiligen Lizenzgeber zu Bedingungen erhält, die BMEL zur Lizenzierung dieser Rechte an den Kunden berechtigen.
9.3 Der Kunde stellt BMEL von allen Verbindlichkeiten, Kosten, Aufwendungen, Schäden und Verlusten (einschließlich direkter, indirekter oder Folgeschäden, entgangenem Gewinn, Rufschädigung sowie aller Zinsen, Bußgelder, Rechtskosten und sonstiger berufsbedingter Kosten) frei, die BMEL im Zusammenhang mit einer Verletzung der geistigen Eigentumsrechte von BMEL durch den Kunden aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag entstehen oder entstanden sind.
9.4 Soweit die Produkte nach einer vom Kunden gelieferten Spezifikation herzustellen sind, stellt der Kunde BMEL von allen Verbindlichkeiten, Kosten, Aufwendungen, Schäden und Verlusten (einschließlich direkter, indirekter oder Folgeschäden, entgangenem Gewinn, Reputationsverlusten sowie sämtlicher Zinsen, Strafen und Rechts- und sonstiger berufsbedingter Kosten und Aufwendungen) frei, die BMEL im Zusammenhang mit einem gegen BMEL erhobenen Anspruch wegen tatsächlicher oder angeblicher Verletzung der geistigen Eigentumsrechte eines Dritten aus oder im Zusammenhang mit der Verwendung dieser Spezifikation durch BMEL entstehen.
10. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
Der Kunde wird insbesondere auf die Bestimmungen dieser Ziffer 10 hingewiesen.
10.1 Keine Bestimmung dieser Bedingungen schränkt die Haftung von BMEL ein oder schließt sie aus für:
10.1.1 Tod oder Personenschäden, die durch Fahrlässigkeit verursacht wurden;
10.1.2 Betrug oder arglistige Täuschung;
10.1.3 Verletzung der in Abschnitt 2 des Supply of Deliverables Act 1982 oder Abschnitt 12 des Sale of Products Act 1979 enthaltenen Bestimmungen;
10.1.4 fehlerhafte Produkte gemäß dem Consumer Protection Act 1987;
10.1.5 die in den Klauseln 3.4.5(d), 9.3 und 9.4 enthaltenen Haftungsfreistellungen.
10.2 Wenn BMEL die Lieferung oder Leistung nicht erbringt, ist seine Haftung auf die Kosten und Aufwendungen beschränkt, die dem Kunden bei der Beschaffung von Ersatzlieferungen mit ähnlicher Beschreibung und Qualität auf dem billigsten verfügbaren Markt entstehen, abzüglich des Preises für die Lieferung.
10.3 Vorbehaltlich der Klausel 10.1:
10.3.1 BMEL haftet gegenüber dem Kunden weder aus Vertrag, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), Verletzung gesetzlicher Pflichten noch anderweitig für besondere, mittelbare oder Folgeschäden, Einnahmeverluste, entgangenen Gewinn, Datenverluste, Verlust von Geschäftswert, entgangene Geschäftschancen oder entgangene erwartete Einsparungen, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ergeben, unabhängig von der Art der Handlung und davon, ob BMEL von der Möglichkeit des betreffenden Schadens wusste oder wissen musste;
10.3.2 Die Gesamthaftung von BMEL gegenüber dem Kunden für alle anderen Verluste, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ergeben, gleichgültig ob aus Vertrag, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), Verletzung gesetzlicher Pflichten oder anderweitig, übersteigt nicht 100 % des Betrages, den der Kunde an BMEL für die Liefergegenstände gezahlt hat, die zu einer solchen Haftung geführt haben.
10.4 Mit Ausnahme der in diesen Bedingungen festgelegten Bestimmungen werden alle Garantien, Bedingungen und sonstigen Bestimmungen, die durch Gesetz oder Gewohnheitsrecht impliziert sind, im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang vom Vertrag ausgeschlossen.
11. KÜNDIGUNG
11.1 Ohne Einschränkung seiner sonstigen Rechte oder Rechtsmittel ist BMEL berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung an den Kunden zu kündigen, wenn:
11.1.1 der Kunde einen wesentlichen Verstoß gegen seine Verpflichtungen aus dem Vertrag begeht und (falls ein solcher Verstoß behebbar ist) diesen Verstoß nicht innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt einer schriftlichen Mitteilung über den Verstoß behebt;
11.1.2 ein Insolvenzverfahren (außergerichtlich oder anderweitig), eine Zwangsverwaltung, eine Liquidation, ein formeller Vergleich mit seinen Gläubigern oder ein ähnliches Verfahren eingeleitet wird oder er anderweitig zahlungsunfähig ist oder seine Geschäftstätigkeit einstellt oder einzustellen droht; oder
11.1.3 BMEL vernünftigerweise davon ausgeht, dass der Kunde in Kürze einem der in Ziffer 11.1.2 aufgeführten Ereignisse ausgesetzt sein wird.
12. FOLGEN DER KÜNDIGUNG
12.1 Bei Beendigung des Vertrages aus irgendeinem Grund:
12.1.1 ist der Kunde verpflichtet, alle ausstehenden, unbezahlten Rechnungen und Zinsen von BMEL unverzüglich zu begleichen, und in Bezug auf gelieferte Leistungen, für die noch keine Rechnung vorgelegt wurde, wird BMEL eine Rechnung vorlegen, die vom Kunden sofort nach Erhalt zu zahlen ist; und
12.1.2 Klauseln, die ausdrücklich oder stillschweigend nach Beendigung des Vertrages wirksam sind, bleiben in vollem Umfang in Kraft.
13. ALLGEMEINES
13.1Höhere Gewalt
13.1.1 Für die Zwecke des Vertrages bedeutet"Höhere Gewalt" ein Ereignis, das außerhalb der zumutbaren Kontrolle des BMEL liegt, einschließlich Streiks, Aussperrungen oder sonstiger Arbeitskämpfe (gleichgültig, ob sie die Belegschaft der Partei oder eine andere Partei betreffen), Ausfall einer Versorgungsleistung oder eines Transportnetzes, Ausfall eines
Dazu gehören Streiks, Aussperrungen oder andere Arbeitskämpfe (unabhängig davon, ob die Belegschaft der Partei oder eine andere Partei betroffen ist), der Ausfall einer Versorgungseinrichtung oder eines Transportnetzes, höhere Gewalt, Krieg, Aufruhr, Terrorismus, zivile Unruhen, böswillige Beschädigung, die Einhaltung von Gesetzen oder behördlichen Anordnungen, Regeln, Vorschriften oder Anweisungen, Unfälle, der Ausfall von Anlagen oder Maschinen, Feuer, Überschwemmungen, Stürme oder die Nichterfüllung von Lieferanten oder Subunternehmern.
13.1.2 BMEL haftet gegenüber dem Kunden nicht für eine Verzögerung oder Nichterfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen infolge eines Ereignisses höherer Gewalt.
13.1.3 Ist BMEL aufgrund höherer Gewalt länger als 90 Tage an der Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen gehindert, hat jede Partei das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei zu kündigen, ohne ihre sonstigen Rechte oder Rechtsmittel einzuschränken.
13.2Abtretung und Unterauftragsvergabe
13.2.1 BMEL ist jederzeit berechtigt, seine Rechte aus dem Vertrag ganz oder teilweise abzutreten, zu übertragen, zu belasten, unterzuvergeben oder in sonstiger Weise mit ihnen zu verfahren und seine Verpflichtungen aus dem Vertrag ganz oder teilweise an Dritte zu übertragen oder zu delegieren.
13.2.2 Der Kunde darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung des BMEL seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag weder ganz noch teilweise abtreten, übertragen, belasten, untervergeben oder in sonstiger Weise mit ihnen handeln.
13.3Bekanntmachungen
13.3.1 Ungeachtet der Klausel 1.2.9 bedürfen Mitteilungen oder sonstige Mitteilungen an eine Partei im Rahmen oder im Zusammenhang mit dem Vertrag der Schriftform und sind an den Sitz der Partei oder an eine andere Adresse zu richten, die die Partei der anderen Partei in Übereinstimmung mit dieser Klausel 13.3 schriftlich mitgeteilt hat, und sind persönlich zu übergeben oder per vorausbezahlter Post erster Klasse, per Einschreiben oder durch einen kommerziellen Kurier zu versenden.
13.3.2 Eine Benachrichtigung oder sonstige Mitteilung gilt als zugegangen, wenn sie persönlich an der in Klausel 13.3.1 genannten Adresse abgegeben wird; wenn sie per vorausbezahlter First-Class-Post oder per Einschreiben verschickt wird, um 9.00 Uhr am zweiten Werktag nach der Aufgabe; oder wenn sie per kommerziellem Kurier zugestellt wird, an dem Tag und zu dem Zeitpunkt, an dem die Zustellungsquittung des Kuriers unterzeichnet wird.
13.3.3 Die Bestimmungen dieser Klausel 13.3 gelten nicht für die Zustellung von Verfahren oder anderen Dokumenten in einem Rechtsstreit.
13.4Gesamter Vertrag
13.4.1 Der Vertrag stellt die gesamte Vereinbarung und Übereinkunft der Parteien dar und ersetzt alle früheren Absprachen, Übereinkünfte oder Vereinbarungen zwischen ihnen in Bezug auf den Vertragsgegenstand.
13.4.2 Jede Partei erkennt an, dass sie sich beim Abschluss des Vertrages auf keine anderen Erklärungen, Zusicherungen, Zusagen oder Garantien (ob fahrlässig oder unschuldig) verlassen hat, als die, die ausdrücklich im Vertrag enthalten sind.
13.4.3 Jede Partei erklärt sich damit einverstanden, dass jegliche Haftung und Rechtsmittel in Bezug auf Zusicherungen ausgeschlossen sind, sofern dies nicht ausdrücklich im Vertrag vorgesehen ist.
13.4.4 Nichts in dieser Klausel 13.4 schränkt die Haftung für Betrug ein oder schließt sie aus.
13.5Verzicht
13.5.1 Ein Verzicht auf ein Recht aus dem Vertrag ist nur wirksam, wenn er schriftlich erfolgt und gilt nicht als Verzicht auf eine spätere Verletzung oder Nichterfüllung. Das Versäumnis oder die Verzögerung einer Partei bei der Ausübung eines Rechts oder Rechtsbehelfs nach dem Vertrag oder nach dem Gesetz stellt keinen Verzicht auf dieses oder ein anderes Recht oder einen anderen Rechtsbehelf dar und schließt dessen weitere Ausübung nicht aus oder schränkt sie ein. Die einmalige oder teilweise Ausübung eines solchen Rechts oder Rechtsmittels schließt die weitere Ausübung dieses oder eines anderen Rechts oder Rechtsmittels nicht aus oder schränkt sie ein.
13.6Abtrennung
13.6.1 Stellt ein Gericht oder eine andere zuständige Behörde fest, dass eine Bestimmung des Vertrages (oder ein Teil einer Bestimmung) ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar ist, so gilt diese Bestimmung oder der Teil der Bestimmung im erforderlichen Umfang als gestrichen, und die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages bleibt davon unberührt.
13.6.2 Sollte eine ungültige, nicht durchsetzbare oder rechtswidrige Bestimmung des Vertrages gültig, durchsetzbar und rechtmäßig sein, wenn ein Teil davon gestrichen würde, so gilt die Bestimmung mit der geringsten Änderung, die erforderlich ist, um sie rechtmäßig, gültig und durchsetzbar zu machen.
13.7Keine Partnerschaft
13.7.1 Keine Bestimmung des Vertrages ist dazu bestimmt, eine Partnerschaft oder ein Joint Venture zwischen den Parteien zu begründen, noch soll eine Partei für irgendeinen Zweck als Vertreter einer anderen Partei gelten. Keine Partei hat die Befugnis, als Vertreter für die andere Partei zu handeln oder diese in irgendeiner Weise zu binden.
13.8Dritte Parteien
13.8.1 Eine Person, die nicht Vertragspartei ist, hat keine Rechte aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag.
13.9Änderung
13.9.1 Mit Ausnahme der in diesen Bedingungen festgelegten Bestimmungen ist jede Änderung des Vertrages, einschließlich der Einführung zusätzlicher Bedingungen, nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart und von BMEL unterzeichnet wurde.
13.10Geltendes Recht und Gerichtsstand
13.10.1 Der Vertrag und alle Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich aus oder in Verbindung mit dem Vertrag oder seinem Gegenstand oder seinem Zustandekommen ergeben (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche), unterliegen englischem Recht, und die Parteien unterwerfen sich unwiderruflich der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte von England und Wales.